- Version 01.11.2014
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- Erstellungsdatum 7. September 2023
- Zuletzt aktualisiert 7. September 2023
Ehrungsordnung
Den Mitgliedsverbänden und -vereinen im Bund Deutscher Blasmusikverbände (BDB) wird die Möglichkeit gegeben, die langjährige aktive Tätigkeit ihrer Mitglieder in geeigneter Form zu würdigen und auch Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, welche die Belange der Blasmusik vorbildlich gefördert haben, auszuzeichnen. Gemäß § 19 Absatz 2 der Satzung des BDB hat dessen Hauptausschuss am 10.10.2014 die Ehrungsordnung beschlossen. Sie trat am 01.11.2014 in Kraft. Die Ehrungsordnung informiert über alle wissenswerten Details wie u. a. Ehrungsvoraussetzungen, Ehrenzeichen und Antragstellung.