Das neue BDB-Hygienekonzept: Abstände sind keine Verpflichtung mehr

Seit Donnerstag, 16.09.2021 ist die neue CoronaVO in Kraft. Der BDB hat sein Hygienekonzept daraufhin angepasst und mit den beteiligten Verbänden abgestimmt. Darin finden sich neben den Blasmusikverbänden in Baden-Württemberg auch alle Chorverbände (der Badische Chorverband, Schwäbische Chorverband, BW Sängerbund) sowie der Evangelische Posaunendienst in Deutschland abgebildet, so dass es nun erstmalig ein einheitliches Musterhygienekonzept in Baden-Württemberg für alle Blasmusik- und Chorverbände gibt.

Kernbotschaft des neuen Hygienekonzepts ist, dass Abstände für Musikvereine ab sofort nicht mehr verpflichtend sind. Wenn die Abstände unterschritten werden, ist es aber umso wichtiger, dass die Zugangskontrolle laut Warnstufen der Verordnung eingehalten werden.

Clusterinfektionen über Aerosole können in Räumen durch Frischluftzufuhr verhindert werden. Der BDB empfiehlt daher CO2-Messgeräte zur Kontrolle der Raumluftqualität einzusetzen und dadurch das Infektionsrisiko zu verringern.

Es gibt nun ein dreistufiges Warnsystem:

  1. Basisstufe –> In Räumen 3G (geimpft/genesen/getestet), im Freien ohne 3G (ab 5.000 Besuchern oder wenn Abstand nicht eingehalten werden kann mit 3G)
  2. Warnstufe –> In Räumen 3G ausschließlich PCR-Tests, im Freien mit 3G
  3. Alarmstufe –> In Räumen und im Freien 2G (geimpft/genesen)

Für Schüler/innen muss kein direkter Testnachweis vorgezeigt werden (ggf. nur Schülerausweis oder vergleichbares Dokument der Schule), sie gelten laut CoronaVO als getestet, da sie regelmäßig im Schulalltag getestet werden. Außerdem sind Schüler/innen von der PCR-Pflicht nicht betroffen und dürfen auch bei 2G Beschränkung teilnehmen.

Das Hygienekonzept ist nun erweitert und gilt für Orchester, Chöre und Posaunenchöre in Baden-Württemberg.

Weitere Details sind im aktuellen Hygienekonzept und der Matrix laut CoronaVO abgebildet: