Liebe BDB-Verbands- und Vereinsverantwortliche,

aufgrund der neuen Fassungen der CoronaVO BW vom 15. September 2021 (Fassung ab 23. Februar 2022), der CoronaVO Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen vom 25. November 2021 (Fassung ab 23. Februar 2022) und zusätzlich der aktuellen Studienlage des Clusters Wissenschaft des Bundesmusikverbands Chor und Orchester (BMCO) wurde das Muster-Hygienekonzept COVID-19 für die Amateurmusik in Baden-Württemberg aktualisiert. Dieses können Sie über den untenstehenden Button herunterladen.

Das Wichtigste: Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für die einzelnen Stufen wurde angepasst. Daher gilt seit dem 23. Februar 2022 in Baden-Württemberg die Warnstufe und daraus ableitend für Proben und Konzerte wieder die 3G-Regel. Das bedeutet, dass nicht-immunisierte Personen wieder an Proben und Konzerten teilnehmen dürfen, sofern sie einen negativen tagesaktuellen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test vorlegen.

Was ist sonst noch neu?

  • Die Alarmstufe II entfällt
  • Angepasste Regelungen für Veranstaltungen wie Proben und Konzerte:
    • Basisstufe: Keine Zugangsbeschränkungen
    • Warnstufe (aktuell gültig):
      • In geschlossenen Räumen: 3G mit maximal 60% Auslastung, aber nicht mehr als 6.000 Besucher:innen
      • Im Freien: 3G mit maximal 75% Auslastung, aber nicht mehr als 25.000 Besucher:innen
    • Alarmstufe:
      • In geschlossenen Räumen: 2G mit maximal 50% Auslastung, aber nicht mehr als 2.000 Besucher:innen
      • Im Freien: 2G mit maximal 50% Auslastung, aber nicht mehr als 5.000 Besucher:innen
  • Beim Gesangsunterricht entfällt in der Warnstufe die Maskenpflicht.

Was gilt unverändert?

  • Für Veranstaltungen ist in allen Stufen nach wie vor ein Hygienekonzept erforderlich.
  • Kontaktdaten müssen bei Proben und Konzerten seit der letzten Anpassung der CoronaVO nicht mehr erfasst werden.
  • Nicht-immunisierte Personen können den bei der 3G-Regel erforderlichen Nachweis eines negativen Tests erbringen durch:
    • Bescheinigung eines Leistungserbringers (Teststation)
    • Nachweis eines Tests beim Arbeitgeber
    • Selbsttest vor Ort unter Aufsicht
  • Maskenpflicht: Generell gilt in allen Stufen in geschlossenen Räumen weiterhin die Maskenpflicht, was bedeutet, dass Personen ab 18 Jahren eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen müssen. Im Freien muss eine medizinische Maske getragen werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Eine Ausnahme von der Maskenpflicht besteht, sofern das Tragen einer Maske nicht möglich oder ein anderweitiger gleichwertiger Schutz für andere Personen gegeben ist. Ein vergleichbarer Schutz kann beim gemeinsamen Musizieren erreicht werden durch:
    • Hoher Luftaustausch/Luftreinigung durch raumlufttechnische Anlagen, mobile Luftreinigung, Lüften nach CO2-Wert
    • Zusätzlich zeitnahe Antigentests für alle Teilnehmenden (bei den aktuell hohen Inzidenzwerten)
  • Ausnahmen von der 3G-Regel:
    • Kinder bis einschließlich 5 Jahre
    • Kinder, die noch nicht eingeschult sind
    • Schüler:innen bis einschließlich 17 Jahre, die an regelmäßigen Schultestungen teilnehmen (nicht während der Ferien)

Das Muster-Hygienekonzept COVID-19 für die Amateurmusik in Baden-Württemberg sowie weitere wichtige Dokumente zu Schutzmaßnahmen finden Sie auch auf unserer Webseite unter:
www.bdb-akademie.com/corona

Bitte wenden Sie sich bei Fragen rund um das Thema Corona an Annalena Groß – BDB-Corona-Servicestelle:

Projektmitarbeiterin für Wissenschaftliche Grundlagen
im Kompetenznetzwerk NEUSTART AMATEURMUSIK
des Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V.
c/o Bund Deutscher Blasmusikverbände e.V.
Mobil: +49 (0) 151 11055706

E-Mail: gross@blasmusikverbaende.de

http://bundesmusikverband.de/Neustart