Aufgrund der neuen Fassungen der CoronaVO BW vom 15.09.21 (Fassung ab 15.10.21), der CoronaVO Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen vom 20.08.21 (Fassung ab 16.10.21) hat der BDB hat sein Hygienekonzept für die Amateurmusik in BW vom 24.09.2021 daraufhin angepasst.

Mit dieser *Version vom 20.10.2021* gibt es erstmalig ein einheitliches Konzept für alle Amateurmusikverbände in BW.

Die wesentlichen Änderungen im Bezug zur Aktualisierung der CoronaVO ist das 2G-Optionsmodell, welches in der Basisstufe für Veranstaltungen/Proben/Versammlungen/etc. sowie den Unterricht den Vorteil von keinen weiteren Einschränkungen außer der Zugangskontrolle mit sich bringt.

Die Selbsttests unter Aufsicht vor Ort gelten nur noch für die jeweilige Veranstaltung/Probe/etc.

Seit 11. Oktober können sich Bürgerinnen und Bürger nicht mehr kostenlos testen lassen.

Ausnahmen gibt es für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, Kinder bis 12 Jahre, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (bis zum 31. Dezember 2021).

Es besteht weiterhin keine Abstandspflicht. Im Konzept werden dazu auch die Aspekte zur individuellen Risikoeinschätzung der Ensembles kurz dargestellt.

Details sind im aktuellen Hygienekonzept und der Matrix laut CoronaVO im Anhang abgebildet: