Liebe BDB-Verbands- und Vereinsverantwortliche,
liebe Musikerinnen und Musiker im BDB,

zum Jahresbeginn wünschen wir Ihnen alles Gute, Glück, Erfolg und vor allem Gesundheit und hoffen, dass das neue Jahr uns wieder die gewohnte Normalität bringen wird.

Leider lässt uns die Pandemie noch nicht den normalen Alltag leben und schränkt uns mit den stetig veränderten Corona-Maßnahmen ein.

Aufgrund der neuen CoronaVO BW vom 27.12.2021 erhalten Sie in diesem Blog-Post das aktualisierte Muster-Hygienekonzept COVID 19 (2021-12-27 BW Muster-Hygienekonzept Amateurmusik_FINAL.pdf) für die Amateurmusik in Baden-Württemberg.

Sie können es über den untenstehenden Button herunterladen.

Die wichtigsten Regeln für die Amateurmusik in der aktuell gültigen Alarmstufe II

Was ist neu?

  • Für Proben und Konzerte gilt weiterhin 2G+. Neu gefasst wurden die Ausnahmen von der Testpflicht. Ausgenommen sind jetzt nur noch:
  • Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Booster),
  • Geimpfte, wenn der Nachweis einer vollständigen Schutzimpfung nicht länger als drei Monate zurückliegt (bisher sechs Monate),
  • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal drei Monate zurückliegt (bisher sechs Monate).
  • Personen, für die keine Empfehlung der STIKO zur Auffrischimpfung vorliegt. Das betrifft Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.
  • Bei Veranstaltungen sind höchstens 50% der zugelassenen Kapazität erlaubt. Neu ist die Obergrenze von 500 Besucher/innen in der Alarmstufe II (bisher 750). Mitwirkende werden nicht mitgezählt. Veranstalter sollen im Hygienekonzept die Umsetzung der Abstandsempfehlung von 1,5 Metern ausdrücklich darstellen.
  • Maskenpflicht in Innenräumen: Medizinische Masken sind nicht mehr ausreichend, es gilt das Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbar) für Personen ab 18 Jahren. Beim Musizieren und Singen kann auf das Tragen von Masken verzichtet werden, wenn ein mindestens gleichwertiger Schutz gegeben ist (s. Muster-Hygienekonzept BW).
  • Für private Zusammenkünfte gilt jetzt eine Obergrenze von 10 Personen in geschlossenen Räumen bzw. 50 Personen im Freien. Falls eine Person nicht-immunisiert ist, sind Treffen nur mit Angehörigen eines Haushalts und zwei Personen eines weiteren Haushalts zulässig. Wichtig: Für Musikproben gelten diese Obergrenzen nicht, da sie nicht als private Treffen, sondern als Veranstaltungen gelten.

 

Was gilt unverändert?

  • Schüler/innen unter 18 Jahren, die an den regelmäßigen Schultestungen teilnehmen, gelten als getestet und dürfen an Proben und Konzerten teilnehmen. In den Ferienzeiten ist die Vorlage eines tagesaktuellen Tests auch für diese Personengruppe erforderlich.
  • Für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung der STIKO besteht (Kinder bis einschließlich 11 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel), genügt ein Antigentest.
  • Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren genügt ebenfalls ein Antigentest. Nach derzeitigem Stand gilt dies noch bis zum 31.01.22, da es für diese Personengruppe seit 16.08.21 eine Impfempfehlung der STIKO gibt.
  • Keine Abstandsverpflichtung, nur Empfehlung.

Nicht-immunisierte Lehrkräfte und Dirigent/innen müssen in allen Stufen einen tagesaktuellen Antigen-Testnachweis oder ein Antigen-Selbsttest vor Ort unter Aufsicht erbringen (max. 24 Stunden alt).