Förderung internationaler Jugendbegegnungen über die Deutsche Bläserjugend

Für internationale Jugendbegegnungen mit Partnergruppen aus den meisten Ländern können Musikvereine über die Deutsche Bläserjugend (DBJ) Fördermittel aus dem Kinder- und Jugendplan (KJP) des Bundesfamilienministeriums beantragen.

Logo Deutsche Bläserjugend DBJ

Was wird gefördert? – Programmkriterien

Internationale Jugendarbeit und -begegnung findet auf allen Feldern der Jugendhilfe statt: Politische, kulturelle, soziale und sportliche Jugendbildung.
Die Programme müssen bestimmten pädagogischen und jugendpolitischen Ansprüchen gerecht werden. Die jeweilige Maßnahme (Programminhalte, -ablauf usw.) muss mit der ausländischen Partnerorganisation abgesprochen sein und gemeinsame Aktivitäten mit den ausländischen Jugendlichen beinhalten. Das Programm muss insbesondere über Zielgruppen, Lernziele, Arbeitsmethoden und Themen hinreichend Aufschluss geben.
Die Begegnungsprogramme sollen nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit aufgebaut sein, d. h., eine Austauschbeziehung mit einer ausländischen Partnerorganisation soll bestehen, bzw. angestrebt werden, die Programme, sowohl in Deutschland als auch im Partnerland, vorsieht.
Maßnahmen mit Ländern in Übersee müssen besonders begründet werden.
Eine Vor- und Nachbereitung ist Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung. Die Jugendlichen sollen selbst bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung mitwirken. Dies soll gewährleisten, dass die Teilnehmenden sich mit dem Gastland, dessen Bevölkerung, Kultur und Sprache intensiv auseinandersetzen.
Nicht gefördert werden:

  • Rundreisen, auch wenn es sich um Folkloregruppen, Chöre und Jugendorchester handelt
  • Fahrten mit überwiegend touristischem Charakter
  • Musikfestivals
  • Städte- und Regionenpartnerschaften

Wer wird gefördert? – Teilnahmevoraussetzungen

Die Zuwendungen aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes sind vorgesehen für Maßnahmen gemeinnütziger zentraler Träger der Jugendhilfe und ihrer Untergliederungen. Bei der DBJ sind das die Landesverbände bzw. deren Mitgliedsvereine. Der Verein stellt den Antrag über seinen Landesverband bei der Deutschen Bläserjugend (Zentralstelle).

Die Jugendbegegnung kann im In- und Ausland erfolgen. Es sind bilaterale Begegnungen.
Das Zahlenverhältnis zwischen der deutschen und ausländischen Jugendgruppe soll ausgeglichen sein.
Jugendbegegnungsmaßnahmen sollen grundsätzlich mindestens 5 und höchstens 30 Tage dauern
(ohne An- und Abreisetag).

Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der Deutschen Bläserjugend

Aufholen nach Corona

Mitgliedsvereine und -verbände der Deutschen Bläserjugend können Zuschussbedarfe aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ anmelden. Das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ soll im Jahr 2022 Kindern und Jugendlichen ermöglichen, Versäumtes nachzuholen.  Das Paket „Aufholen nach Corona“ des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) stellt dazu umfangreiche Mittel zur Verfügung.

Gefördert werden können z. B. Ferien- und Wochenendfreizeiten, Proben- und Orchesterfahrten, Ausflüge oder Schnuppertage, auch Kurse für Jugendleiterinnen und Jugendleiter. Die Maßnahmen müssen mindestens einen Tag (6 Zeitstunden) dauern. Weitere Förderbedingungen und Informationen zum Programm finden sich unter aufholen.deutsche-blaeserjugend.de.