Aktuelles:

  • Wichtige Informationen zu rechtlichen Änderungen – Auswirkungen auf die Amateurmusik

BDB intern:

  • IJKT 2023 in Ettlingen – Anmeldeportal geöffnet

BDB extern:

  • Es gibt noch etwas (auf-) zu holen – Mit dem “Aufholpaket” nach den Sommerferien durchstarten
  • Musik ist etwas wert – GEMA-Webinar “Vorstellung des GEMA-Onlineportals für Musiknutzende”
  • Update der Medienbox des Infoportals der Amateurmusik – Neue Tools und Apps für die Ensemblearbeit auf frag-amu
  • Kreative Musikfreizeit für Jugendliche – „JamBox“ vom 30. Oktober bis 5. November 2022

BDB Akademie:

  • Tradition verbindet – Herbstkurs “Ewig Schad und Schick” vom 21. bis 24. November 2022
  • Erinnerung: Organisieren, Verwalten und Führen mit der ComMusic-Vereinsverwaltungssoftware – Praktische Anwendungen und Neuheiten vom 28. bis 29. Oktober 2022

Weitere Informationen rund um die Amateurmusik finden Sie im Kiosk der Zeitschrift blasmusik unter:
epaper.blasmusix.de
Hier sind alle Ausgaben seit 2012 (auch zum Download) als kostenlose E-Paper abrufbar.

Es grüßt Sie herzlich aus Staufen

Sina Vogt
Geschäftsstellenleitung


Aktuelles


Wichtige Informationen zu rechtlichen Änderungen – Auswirkungen auf die Amateurmusik

Mit Ende des Monats August treten einige rechtliche Neuerungen in Kraft, die auch Auswirkungen auf den Bereich der Amateurmusik haben und insbesondere für viele Vereine relevant sind. Im Folgenden möchten wir Sie über diese Neuerungen informieren:

1. Wegfall der Corona-Sonderregelungen
Zum 1. September 2022 enden die sogenannten Corona-Sonderregelungen, die für Vereine von zentraler Bedeutung sind. Sie betreffen die Amtszeit von Vorständen, die Mitgliederversammlung und schriftliche Beschlüsse. Die DSEE hat in der Rubrik #DSEErechtstipp viele nützliche Informationen zusammengestellt, inwiefern für Vereine unmittelbarer Handlungsbedarf besteht. Hintergrund: Der Bundestag hat in dem Gesetz vom 27. März 2020 (Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht) auch Sonderregelungen zu Vorschriften des Vereinsrechts vorgenommen. Das Gesetz sollte es Vereinen erleichtern, ihre Handlungsfähigkeit während der Corona-Krise aufrechtzuerhalten.
Weitere Informationen zum Wegfall der Corona-Sonderregelungen finden Sie unter:
www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/dseerechtstipp/was-vereine-zum-wegfall-der-corona-sonderreglungen-wissen-muessen

2. Verein als Arbeitgeber: Mindestlohnerhöhung beachten
Verbände und -vereine konzentrieren sich für die Gehalts- und Vergütungsabrechnungen meist bereits auf September/Oktober 2022, denn da kommt u. a. die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze bei Minijobs auf 520 Euro, zudem im September 2022 bereits der erforderliche richtige Umgang mit der Energiepreispauschale von 300 Euro gerade bei Lohnabrechnungen. Seit dem 1. Juli 2022 und zumindest noch bis zum 1. Oktober 2022 gilt die erhöhte Mindestlohngrenze von 10,45 Euro. Ab dann gilt die neue gesetzlich festgelegte 12-Euro-Stundenlohngrenze.
Weitere Informationen zur Mindestlohnerhöhung finden Sie unter:
www.verein-aktuell.de/web/guest/externalcontent?_leongshared_template=HAUFEDETAIL&_leongshared_externalcontentid=15_PORTLET_55392497&ecmId=34858&ecmUid=4116501&chorid=00511513&newsletter=news%2FPortal-Newsletter%2FVerein%2F234%2F00511513%2F2022-07-21%2F

3. Rechtsprechung: Keine Künstlersozialabgabe bei einmaligen Aufträgen
Diese neue Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) kann gerade für viele Vereine von Bedeutung sein, denn oft werden nur einmalig im Jahr bestimmte Aufträge an Selbständige oder Einzelpersonen vergeben. Bislang gab es nur die Regelung, dass bei gezahlten Honoraren für abgabenpflichtige Vorgänge eine Freigrenze von 450 Euro im Jahr insgesamt gilt. Das BSG entschied nun höchstrichterlich, dass bei einmaligen künstlerischen oder publizistischen Aufträgen diese Freigrenze nicht gilt. Die Regelung in § 24 Abs. 3 KSVG mit der 450-Euro-Vorgabe greift nur, wenn sich das Jahr über eine Regelmäßigkeit von erteilten Aufträgen und damit Dauerhaftigkeit feststellen lässt.
Weitere Informationen zur Künstlersozialabgabe bei einmaligen Aufträgen finden Sie unter:
www.verein-aktuell.de/web/guest/externalcontent?_leongshared_template=HAUFEDETAIL&_leongshared_externalcontentid=15_PORTLET_55536665&ecmId=35068&ecmUid=4116501&chorid=00511513&newsletter=news%2FPortal-Newsletter%2FVerein%2F234%2F00511513%2F2022-08-18%2F

4. Rechtsprechung: Außerordentliche Mitgliederversammlung muss trotz Corona möglich sein
Auch in “Corona-Zeiten” muss die Vorstandschaft das Recht der Mitglieder auf Durchführung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung nach §§ 36, 37 BGB gewährleisten. Eine solche Mitgliederversammlung kann nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 COVID-19-Gesetz auch als virtuelle Versammlung durchgeführt werden und ist zumutbar. Hintergrund: In einem Verein waren die Mitglieder unzufrieden mit der Arbeit des Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Die Mitglieder verlangten die Durchführung einer außerordentlichen Versammlung mit dem Ziel der Abwahl der Vorstandsmitglieder. Der Vorsitzende sah diesen Antrag der Mitglieder als „rechtsmissbräuchlich“ an, da aufgrund der Corona-Pandemie eine Präsenzversammlung nicht stattfinden könne. Das OLG kam zu dem Ergebnis, dass eine außerordentliche Mitgliederversammlung entgegen der Auffassung des Vorsitzenden einberufen werden kann beziehungsweise muss. Der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs sei haltlos, da auf der Grundlage von § 5 Abs. 2 Nr. 1 COVID-19-Gesetz eine Mitgliederversammlung auch virtuell stattfinden kann. Der Gesetzgeber hat diese Regelung bewusst verabschiedet, um die Handlungsfähigkeit von Vereinen trotz der Corona-Pandemie sicherzustellen. Somit ist es ausdrücklich gewollt, dass Vereine weiterhin sowohl ordentliche als auch außerordentliche Mitgliederversammlungen abhalten können.

Hinweis:
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) hat in der Rubrik #DSEErechtstipp viele nützliche Informationen zusammengestellt, die auch für unsere Mitgliedsverbände und -vereine als Arbeitgeber hilfreich sind. Bei direkten Nachfragen zu konkreten rechtlichen Sachverhalten nutzen Sie daher gerne die Möglichkeit, sich direkt an die Kolleg:innen der DSEE zu wenden. Senden Sie hierzu eine E-Mail an:
hallo@d-s-e-e.de
Viele vereinsrechtliche, vertragliche und juristische Sachverhalte und Informationen finden Sie auch auf dem Infoportal der Amateurmusik frag-amu unter:
frag-amu.de


BDB intern


IJKT 2023 in Ettlingen – Anmeldeportal geöffnet

Die BDB-Bläserjugend lädt gemeinsam mit dem Blasmusikverband Karlsruhe Jugendblasorchester sowie Bläser- und Schlagwerkensembles aus dem In- und Ausland zum 9. Internationale Jugendkapellentreffen (IJKT) in die lebendige Stadt Ettlingen im nördlichen Baden ein.
Vom 18. bis 21. Mai 2023 wird sich hier vier Tage lang alles um gemeinsames Musizieren, Erfahrungen austauschen, Freunde treffen und neue Kontakte knüpfen drehen. Jugendorchester aus dem In- und Ausland werden beim großen Jugendfest der Blasmusik teilnehmen. Mit der internationalen Ausrichtung möchte die Bläserjugend die musikalische Leistungsfähigkeit Jugendlicher steigern und die internationale Verständigung unter Jugendlichen fördern. Dank der Unterstützung der Stadt Ettlingen, des Blasmusikverbands Karlsruhe und den örtlichen Vereinen werden rund 2.000 Jugendliche erwartet.

Am Abend haben die Teilnehmenden die Möglichkeit unterschiedlich Konzerte zu besuchen. Am Freitag wird das Festival mit einem Galakonzert des Sinfonischen Jugendblasorchesters Karlsruhe eröffnet, am Samstag spielt die bekannte Blasmusikformation Fättes Blech. #meet#beat heißt das Motto in den späteren Abendstunden: Nach dem Musizieren soll gemeinsam gechillt und gefeiert werden. Im Foyer der Stadthalle werden DJs auflegen und Bands spielen. Mit der Veranstaltung #meet#beat soll vor allem der Austausch zwischen den Jugendlichen angeregt und erleichtert werden. In lockerem Rahmen können Jugendliche hier nicht nur moderne Blasmusik, sondern auch sich selbst untereinander ganz unkompliziert kennenlernen.

Generell ist die Teilnahme am IJKT sowie der Zutritt zu Konzerten, Workshops und anderen Veranstaltungen kostenlos. Die Teilnehmenden tragen lediglich die Kosten für die An- und Abreise, die Verpflegung sowie für die Unterkunft..

Anmeldeportal geöffnet
Das Anmeldeportal ist geöffnet. Teilnehmen können Vereins-, Auswahl- und Schulorchester aus ganz Europa und darüber hinaus, Ensembles und Solomusizierende aus Deutschland und dem Ausland. Ein Jugendorchester besteht aus Mitgliedern bis 27 Jahre. Maximal 10 Prozent der Mitglieder dürfen älter als 27 Jahre sein.

Weitere Informationen zum IJKT sowie das Anmeldeformular finden Sie unter:
www.ijkt.de

Ansprechpartner bei Interesse und zur Klärung von Fragen ist Thomas Nowottny:

  • E-Mail: ijkt@blasmusikverbaende.de

Seien Sie beim großen Fest der Blasmusik dabei und melden Sie sich gleich an. Wir freuen uns auf Sie.


BDB extern


Es gibt noch etwas (auf-) zu holen – Mit dem “Aufholpaket” nach den Sommerferien durchstarten

Der Deutschen Bläserjugend (DBJ) stehen nach der letzten Aufstockung der Mittel noch etwa 500.000 Euro zur Verfügung, um Freizeitmaßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit im Jahr 2022 zu fördern. Nutzen Sie diese Chance, um Ihre Vereinsjugend im Herbst und Advent mit tollen Angeboten zu begeistern und wieder zusammenzubringen.
Im Spätjahr lässt sich vielleicht keine Fahrt mehr in einen Freizeitpark organisieren. Dennoch gibt es viele alternative Möglichkeiten, mit Kindern und Jugendlichen etwas zu unternehmen und diese fördern zu lassen wie z. B.:

  • Radtour
  • Jugendweihnachtsfeier
  • Schlittschuhlaufen gehen
  • Skifreizeit
  • Schneefreizeit
  • Weihnachtsbasteln
  • Gemeinsam in das neue Jahr feiern
  • Spieleabend
  • Probenwochenende

Hinweis:
Die bisherige Förderobergrenze pro Quartal gilt nicht mehr für ab sofort angemeldete Maßnahmen.

Weitere Informationen zum Förderprogramm “Aufholen nach Corona” finden Sie unter:
www.deutsche-blaeserjugend.de/index.php/aufholen
Oder melden Sie sich direkt über das Anmeldeformular an.

Ansprechpartnerin bei Interesse und zur Klärung von Fragen ist Simone Kroggel:

  • E-Mail: aufholen@deutsche-blaeserjugend.de
  • Telefon: 0160 7501641

Musik ist etwas wert – GEMA-Webinar “Vorstellung des GEMA-Onlineportals für Musiknutzende”

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) stellt am 6. Oktober 2022 von 13 Uhr bis 14.30 Uhr in einem Webinar ihr Onlineportal für Musiknutzende vor. Das Webinar richtet sich primär an Verbandsvertretende. Es werden die wichtigsten Anwendungen erläutert und praktische Hilfe und kompakte Informationen zu folgenden Themen gegeben:

  • Das GEMA-Onlineportal: Die Basisfunktionen
  • So geht’s: Registrieren und Einloggen
  • Musiknutzungen anmelden
  • Musikfolgen/Setlist einreichen
  • Stammdaten verwalten/ändern
  • Veranstaltungen und Verträge verwalten

Während des Webinars werden Fragen zu konkreten Fallbeispielen und Anwendungen beantwortet.

Das Anmeldeformular finden Sie unter:
www.gsvt.gema-veranstaltungen.de/event/webinar/webinar-vorstellung-des-gema-onlineportals-fuer-musiknutzer
Der Einwahllink wird den Teilnehmenden rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-Mail geschickt.

Einfache Schritt-für-Schritt-Anleitungen für die wichtigsten Funktionen im Onlineportal finden Sie auch auf der Webseite der GEMA unter:
www.gema.de/musiknutzer/gsvt/service
Dort sind eine Reihe von Videos zusammengestellt, mit denen Sie sich jederzeit und unabhängig vom Webinar mit den Anwendungen vertraut machen können, u. a. zu den Themen:

  • Registrieren und Einloggen
  • Musiknutzungen anmelden
  • Musikfolgen/Setlist einreichen
  • Stammdaten verwalten/ändern
  • Veranstaltungen und Verträge verwalten

Update der Medienbox des Infoportals der Amateurmusik – Neue Tools und Apps für die Ensemblearbeit auf frag-amu

Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an digitalen Werkzeugen, welche die Ensemblearbeit erleichtern. In der Medienbox des Infoportals der Amateurmusik frag-amu finden Sie eine Sammlung an digitalen Tools und Apps, die Sie von der Konzertorganisation über die Mitgliederbindung bis hin zur musikalischen Weiterbildung unterstützen.
Sie finden die inhaltliche, strukturelle und visuelle Überarbeitung mit neuen Ideen und praktischen Werkzeugen für die Ensemblearbeit unter:
frag-amu.de/medienbox
Die Medien sind nach folgenden Verwendungszwecken geordnet:

  • Musikalisches Arbeiten
  • Gehörbildung & Theorie
  • Konzerte & Veranstaltungen
  • Management & Verwaltung
  • Streaming-Plattformen, digitale Besprechungs- & Proberäume
  • Noten

Kreative Musikfreizeit für Jugendliche – „JamBox“ vom 30. Oktober bis 5. November 2022

Die Landesmusikjugend Baden-Württemberg richtet zusammen mit dem Deutschen Jugendherbergswerk Landesverband Baden-Württemberg e. V. vom 30. Oktober bis 5. November 2022 (Herbstferien) in der Jugendherberge in Baden-Baden die Musikfreizeit „JamBox“ aus. Dabei wird Jugendlichen angeboten, ihrer Begeisterung für Musik und Singen freien Lauf zu lassen. Junge Menschen zwischen 12 und 16 Jahren haben die Chance, ihre Stimmen weiterzuentwickeln, gemeinsam zu singen und auf Instrumenten wie Ukulele und Cajon zu musizieren.
Es gibt auch die Möglichkeit das eigene Instrument mitzubringen und dieses oder andere Talente im Rahmen der offenen Bühne „Show your talent“ zu präsentieren. Die Dozent:innen wollen die musikalischen Kenntnisse und Fähigkeiten der Jugendlichen stärken und Raum für Kreativität und gemeinschaftliches Musizieren bieten. Je nach Fortschritt der Jugendlichen sollen Jam Sessions (spontane gemeinsame Auftritte) organisiert sowie Texte und Musik selbst geschrieben werden. Die Musikfreizeit ist natürlich aber auch für musikalische Anfänger:innen geeignet – es sind keine Vorkenntnisse nötig. Die Veranstalter der Musikfreizeit sprechen von mehreren Phasen: „Kennenlernen – Ausprobieren – Üben – Gestalten – Aufführen“. Ein wesentlicher Teil dieser Musikfreizeit bestehe aus Förderung des Selbstvertrauens, Freude am Machen und Lernen sowie an Gemeinschaftsarbeit.

Weitere Informationen zur Musikfreizeit „JamBox” sowie das Anmeldeformular finden Sie unter:
www.jugendherberge.de/jugendherbergen/baden-baden-2/reisen/ferienfreizeiten/9084


BDB Akademie


Tradition verbindet – Herbstkurs “Ewig Schad und Schick” vom 21. bis 24. November 2022

Traditionelle Blasmusik in Stiltreue und Klangschönheit erleben und spielen – das ermöglicht der Herbstkurs “Ewig Schad und Schick” vom 21. bis 24. November 2022. Innerhalb der Bildungswoche wird eine Vielfalt an Probenmethoden, Literatur, Stilistik und Balance geschult und hörbar umgesetzt.
Erarbeiten Sie gemeinsam mit Peter Schad und Berthold Schick die richtige Spielweise von Polka, Marsch und Walzer und spielen Sie gemeinsam mit den Kursteilnehmenden kleine Konzerte.

Weitere Informationen zum Herbstkurs sowie das Anmeldeformular finden Sie unter:
www.blasmusikverbaende.de/termine/detailansicht/ewig-schad-und-schick-herbstkurs-2/show
Eine Anmeldung ist bis zum 24. Oktober 2022 möglich.

Info:
Da die BDB-Musikakademie anerkannte Trägerin von Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichen Bereich ist, können Teilnehmende am Herbstkurs, die in Baden-Württemberg beschäftigt sind, Bildungsurlaub nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg beantragen und sich dadurch unter Fortzahlung der Bezüge für die Weiterbildung freistellen lassen. Der Freistellungsantrag ist über die BDB-Musikakademie erhältlich.


Erinnerung: Organisieren, Verwalten und Führen mit der ComMusic-Vereinsverwaltungssoftware – Praktische Anwendungen und Neuheiten vom 28. bis 29. Oktober 2022

Mitgliederdatenverwaltung, jährliche Mitgliedermeldung, Notenverwaltung, Erhebung der Mitgliedsbeiträge, Erstellung von Ehrungsanträgen, Erstellung spezifischer Auswertungslisten, Gestaltung von Briefvorlagen für Rundschreiben, Datenaustausch, … – all das und noch vieles mehr kann die ComMusic-Vereinsverwaltungssoftware.
Anhand von praktischen Beispielen aus der täglichen Vereinspraxis wird es vom 28. bis 29. Oktober 2022 eine Einführung in die umfangreichen Anwendungsmöglichkeiten der Software geben. Zum Seminar kann das eigene Notebook mitgebracht werden. Übungsdaten und eine Schulungsversion der Software werden bereitgestellt.

Weitere Informationen zum Seminar finden Sie unter:
www.blasmusikverbaende.de/termine/detailansicht/commusic-vereinsverwaltung-6/show
Oder melden Sie sich bis zum 30. September 2022 direkt über das Anmeldeformular an.

Info:
Da die BDB-Musikakademie anerkannte Trägerin von Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichen Bereich ist, können Teilnehmende am ComMusic-Seminar, die in Baden-Württemberg beschäftigt sind, Bildungsurlaub nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg beantragen und sich dadurch unter Fortzahlung der Bezüge für die Weiterbildung freistellen lassen. Der Freistellungsantrag ist über die BDB-Musikakademie erhältlich.