Aktuelles:

  • Hybride und virtuelle Mitgliederversammlungen auch ohne Satzungsregelung möglich – Änderung des Vereinsrechts durch Bundestag beschlossen
  • Wenn der Südwestwind auf dem IJKT 2023 in Ettlingen weht – Anmeldeschluss für das Projektorchester am 7. Mai 2023
  • Helfer:innen für das Landes-Musik-Festival am 24. Juni 2023 in Bruchsal gesucht – Anmeldeschluss am 7. Mai 2023

BDB intern:

  • Erinnerung: BDB-Beratungsangebote “music4beginners”, “ZukunftVerein” und “MusikRaumAkustik” werden verlängert – Chance ergreifen für eine gute Zukunft des eigenen Vereins

Weitere Informationen rund um die Amateurmusik finden Sie im Kiosk der Zeitschrift blasmusik unter:

www.bdb-akademie.com/epaper
Hier sind alle Ausgaben seit 2012 (auch zum Download) als kostenlose E-Paper abrufbar.

Es grüßt Sie herzlich aus Staufen

Sina Vogt
Geschäftsstellenleitung


Aktuelles


Hybride und virtuelle Mitgliederversammlungen auch ohne Satzungsregelung möglich – Änderung des Vereinsrechts durch Bundestag beschlossen

Am 9. Februar 2023 hat der Bundestag die Möglichkeit von hybriden und virtuellen Mitgliederversammlungen gesetzlich im Vereinsrecht verankert. Der Gesetzgeber will erreichen, dass vor allem kleinere Vereine keine Satzungsänderungen durchführen müssen, um auch nach Auslaufen der Coronasonderregelungen weiterhin hybride und virtuelle Mitgliederversammlungen durchführen zu können. Die Regelung tritt demnächst in Kraft. Der neu eingefügte §32 Abs.2 BGB lautet:
“Bei der Berufung der Versammlung kann vorgesehen werden, dass Mitglieder auch ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation an der Versammlung teilnehmen und andere Mitgliederrechte ausüben können (hybride Versammlung). Die Mitglieder können beschließen, dass künftige Versammlungen auch als virtuelle Versammlungen einberufen werden können, an der Mitglieder ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation teilnehmen und ihre anderen Mitgliederrechte ausüben müssen. Wird eine hybride oder virtuelle Versammlung einberufen, so muss bei der Berufung auch angegeben werden, wie die Mitglieder ihre Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können.”

Im Wesentlichen regelt der Paragraf drei Dinge:

  • Es kann immer – auch ohne entsprechende Beschlüsse der Mitgliederversammlung oder Satzungsregelung – zu einer hybriden Mitgliederversammlung einberufen werden. Bei einer hybriden Mitgliederversammlung haben die Mitglieder aber ein Wahlrecht zwischen einer Teilnahme in Präsenz oder mittels elektronischer Kommunikation. Über die Einberufung einer hybriden Mitgliederversammlung entscheidet grundsätzlich der Vorstand. Die Zuständigkeit kann durch Satzungsregelung aber auch einem anderen Vereinsorgan übertragen werden.
  • Die Mitgliederversammlung kann beschließen, dass die Teilnahme an der Mitgliederversammlung nur mittels elektronischer Kommunikation möglich ist (virtuelle Mitgliederversammlung). Eine Präsenzteilnahme ist dann nicht möglich (kein Wahlrecht). Die Einberufung einer virtuellen Mitgliederversammlung ist dem Vorstand nur nach vorherigem Beschluss der Mitgliederversammlung möglich. Der Beschluss kann eine einmalige Versammlung betreffen oder auf unbestimmte Zeit Geltung entfalten (sog. Vorratsbeschluss).
  • Sowohl bei hybrider als auch bei elektronischer Kommunikation muss bei der Einberufung angegeben werden, wie die Mitglieder ihre Rechte (Antrags-, Rede- und Stimmrechte) im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können (z.B. Videokonferenz, telefonisch, Abstimmungstool, Chat usw.).

Für Vereine mit eigener Satzungsregelung zu hybriden und virtuellen Mitgliederversammlungen ändert sich durch die neue Regelung grundsätzlich nichts. Hier richten sich hybride und virtuelle Versammlungen weiterhin nach der eigenen Satzung. Die Vereinssatzung hat diesbezüglich Vorrang vor dem Gesetz (§40 BGB i.V.m. §32 BGB).

Vereine ohne Satzungsregelung zu hybriden und virtuellen Mitgliederversammlungen können aufgrund des neues §32 Abs.2 BGB nunmehr hybride und virtuelle Mitgliedersammlungen durchführen. Hierbei müssen Vereine aber insbesondere Folgendes beachten:

  • Die Mitglieder haben bei hybriden Mitgliederversammlungen bis zu Beginn der Mitgliederversammlung grundsätzlich ein Wahlrecht zwischen der Teilnahme in Präsenz oder mittels elektronischer Kommunikation. Der Verein muss daher sowohl ausreichend Räumlichkeiten für eine Präsenzteilnahme aller Mitglieder als auch die Technik für eine Teilnahme mittels elektronischer Kommunikation vorhalten.
  • Eine verbindliche Anmeldefrist ist nur in sehr engen Grenzen zulässig und müsste in der Satzung oder Geschäftsordnung geregelt werden.
  • Der Beschluss zur virtuellen Mitgliederversammlung muss wirksam und nachweisbar sein. Sonst sind im Streitfall grundsätzlich alle Beschlüsse der virtuellen Versammlungen unwirksam.

Der Gesetzgeber hat zudem bewusst darauf verzichtet, die Art der “elektronischen Kommunikation“ weiter zu qualifizieren. So soll neben der Videokonferenz auch die Teilnahme per Chat möglich sein.

Vereine können weiterhin eigene Satzungsregelungen zu hybriden und virtuellen Versammlungen treffen. Hier können Vereine die Regelungen sowohl enger fassen (z.B. Ausschluss von hybriden Versammlungen) als auch ausweiten (z.B. rein virtuelle Versammlung auch ohne Beschluss der Mitgliederversammlung).

Wie bei den meisten Satzungsregelungen gibt es hier keine allgemeingültige Lösung. Auch ohne spezielle Satzungsregelung sollten Vereine die Satzung und ggf. die Geschäftsordnung auf die Kompatibilität zur neuen gesetzlichen Regelung überprüfen, um die reibungslose Anwendung der neuen Regelung sicherzustellen.

Ansprechpartnerin bei Rückfragen ist Anita Huhn:

Telefon: 07153 92816-41


Wenn der Südwestwind auf dem IJKT 2023 in Ettlingen weht – Anmeldeschluss für das Projektorchester am 7. Mai 2023

Wie bereits im Newsletter KW 15/23 in der Rubrik “BDB intern“ verkündet, wurde die Anmeldefrist für das Projektorchester “Südwestwind“ nochmals verlängert. Daher besteht noch eine letzte Chance, sich zum verbandsübergreifenden Projektorchester der BDB-Bläserjugend und der Bläserjugend im Blasmusikverband Baden-Württemberg (BVBW) anzumelden. Unter professioneller Anleitung der Dirigenten Marc Lange und Denis Laile bietet es talentierten Musizierenden bis 27 Jahren mit D3-/Gold-Abzeichen sowie vergleichbarem Leistungsstand aus Baden-Württemberg die Möglichkeit, am Samstag ab 9.30 Uhr ein ca. 1,5-stündiges Konzertprogramm zu erarbeiten und es noch am gleichen Tag, direkt im Anschluss an die Probenarbeit, um 19 Uhr auf die Bühne zu bringen.

Weitere Informationen zum IJKT und dem Projektorchester “Südwestwind” sowie das komplette Festivalprogramm finden Sie unter:
www.ijkt.de
In der Februar-Ausgabe unserer Verbandszeitschrift “blasmusik” finden Sie auf den Seiten 36 und 37 ebenfalls weitere Informationen zu Südwestwind. Sie finden die Ausgabe unter:
epaper.blasmusix.de/de/profiles/d1e2f157aae8/editions/3cd14e5ed516750a1df5
Oder melden Sie sich noch bis zum 7. Mai 2023 direkt über das Anmeldeformular an. Insbesondere die Instrumente Tuba, Tenor-Saxofon, Fagott, Klarinette, Oboe und Schlagwerk werden noch gesucht. Selbstverständlich freuen wir uns jedoch auch über die Anmeldung aller anderen Instrumente.

Ansprechpartner bei Interesse und zur Klärung von Fragen ist Thomas Nowottny:

Werden Sie Teil des Projektorchesters und lassen Sie den Südwestwind in Ettlingen wehen.


Helfer:innen für das Landes-Musik-Festival am 24. Juni 2023 in Bruchsal gesucht – Anmeldeschluss am 7. Mai 2023

Das Landes-Musik-Festival fand 1998 das erste Mal statt und hat sich seither zum größten Festival für Amateurmusik in Baden-Württemberg entwickelt. Jedes Jahr kommen zahlreiche Chöre, Musikvereine, Kapellen, Orchester und sonstige musikalische Ensembles zusammen, um sich gegenseitig ihre Kunst zu präsentieren und das Publikum mit der breiten musikalischen Vielfalt des Landes zu erfreuen. Ein Höhepunkt im Programm ist stets die Verleihung der Conradin-Kreutzer-Tafel, die vom Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg gestiftet wird. Sie wird an Vereine verliehen, die 150 Jahre oder älter sind und sich so künstlerische, volksbildende und kulturelle Verdienste um die Pflege der Amateurmusik erworben haben.

Seit dem Jahr 2022 übernimmt der Landesmusikverband Baden-Württemberg e. V. (LMV) die Projektleitung des Landes-Musik-Festivals. Dabei steht ihm jährlich einer der großen Mitgliedsverbände als Kooperationspartner zur Seite. Das diesjährige Festival wird ausgerichtet vom LMV in Kooperation mit dem Badischen Chorverband und findet statt am 24. Juni 2023 unter dem Motto “Musik ist das Beste“. Mit über 140 angemeldeten Ensembles, die auf elf Festivalbühnen musizieren werden, wächst das Landes-Musik-Festival 2023 weiter und wird so groß wie nie.

Das größte Festival der Amateurmusik in Baden-Württemberg lebt vom Engagement der Mitwirkenden. Mit einer so großen Anzahl an Musizierenden steigt auch der Bedarf nach engagierten Helfer:innen, damit das Festival gelingt sowie sicher und verantwortungsvoll durchgeführt werden kann. Daher sucht der LMV tatkräftige Unterstützung am Festivaltag. Es werden Helfer:innen für folgende Bereiche gesucht:

  • Aufbau: Bestückung und Platzierung von Aufstellern, Verteilung von Bühnenkisten und -plänen, Aufbau von Pavillons etc.
  • Bühnenbetreuung: Empfang der Ensembles an den Bühnen, Einhaltung der Auftrittszeiten, Unterstützung beim Umstellen der Stühle auf der Bühne etc.
  • Lots:innen: Empfang der Ensembles und der Besuchenden an den Parkplätzen, Unterstützung der Anreisenden durch Wegbeschreibungen zu den Spielorten
  • Beaufsichtigung des Kinder- und Jugendprogramms: Einhaltung der Hygieneregelungen, Desinfektion der Materialien etc.
  • Abbau: Packen aller Werbetechnik wie Aufsteller, Pavillons und Beladen für den Rücktransport

Der Veranstaltungszeitraum liegt zwischen 10 Uhr und 23 Uhr plus Auf- und Abbau. Die Einweisung der Helfer:innen findet einige Wochen vor der Veranstaltung digital sowie vor Beginn der Schicht vor Ort statt. Für Auf- und Abbau ist eine gewisse körperliche Fitness wichtig, da nicht alle Standorte zum Be- und Entladen gut befahrbar sind. Es gibt vier bis fünf Schichten von jeweils  ca. 4 bis 5 Stunden (Aufbau, vormittags, nachmittags, abends, Abbau). Pro Schicht erhalten alle Helfer:innen eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro. Eine Anmeldung für mehrere Schichten ist möglich und erwünscht (maximal für drei Schichten). Die meiste Hilfe wird in der Vormittags- und der Nachmittagsschicht benötigt, da abends nicht mehr alle Bühnen belegt sind.

Sie haben Lust, beim Festival mitzuhelfen? Dann melden Sie sich gerne für eine oder mehrere Schichten bis zum 7. Mai 2023 an unter:
landesmusikfestival.de/mithelfen

Weitere Informationen zum Landes-Musik-Festival finden Sie unter:
landesmusikfestival.de

Ansprechpartnerin bei Interesse und zur Klärung von Fragen ist Samira Golderer:


BDB intern


Erinnerung: BDB-Beratungsangebote “music4beginners”, “ZukunftVerein” und “MusikRaumAkustik” werden verlängert – Chance ergreifen für eine gute Zukunft des eigenen Vereins

Ihr Verein hat Nachwuchssorgen, benötigt Unterstützung in der Vereinsführung oder möchte seine räumliche oder akustische Situation im Probelokal oder auf der Konzertbühne verbessern? Um in diesen drei Themen Unterstützung anzubieten und Musikvereine nachhaltig zu stärken, hat der BDB 2022 mit Förderung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg ein Beratungszentrum mit passgenauen Beratungsangeboten aufgebaut. Dank einer Verlängerung der Förderung können diese noch bis Ende Juni 2023 angeboten werden.

music4beginners – erwachsene Neueinsteiger:innen gewinnen

Mit music4beginners stärken Musikvereine Ihre Nachwuchsarbeit mit erwachsenen Neu- oder Wiedereinsteiger:innen – eine Zielgruppe, die für die Vereine immer wichtiger wird. Wer schon immer davon träumte, auch im fortgeschrittenen Alter und/oder neben beruflichen und familiären Verpflichtungen ein Blasinstrument zu erlernen, für den kann music4beginners der letzte entscheidende Impuls sein.

Das bewusst niederschwellig angelegte Kursprogramm ermöglicht unter Anleitung erfahrener Dozierenden bequem von zu Hause aus erste Schritte auf dem Wunschinstrument. Denn es ist nie zu spät ein Instrument zu lernen.

Weitere Informationen zum Beratungsangebot “music4beginners“ sowie das Anmeldeformular finden Sie unter:
www.music4beginners.de
Ebenso finden Sie weitere Informationen zu music4beginners in unserem Blog unter:
www.bdb-akademie.com/lern-ein-instrument-mit-music4beginners

Ansprechpartner bei Interesse und zur Klärung von Fragen ist Siegfried Rappenecker:

ZukunftVerein – das Coaching-Programm für Vereinsverantwortliche

Die Anforderungen im Bereich der strategischen und organisatorischen Vereinsarbeit ähneln mittlerweile denen mittelständischer Unternehmen. Umso wichtiger ist es, sich professionell, abwechslungsreich und flexibel zu aktuellen Themen rund um die Vereinsarbeit zu informieren.

Vereinsakteure, Vorstände, Geschäftsführer:innen und alle, die ihren Verein aktiv organisatorisch unterstützen und ihre Methodenkompetenz steigern möchten, finden im Bildungsdreiklang von ZukunftVerein ein modernes, innovatives und ortsunabhängiges Angebot.

Weitere Informationen zum Beratungsangebot “ZukunftVerein” sowie das Anmeldeformular finden Sie unter:
www.zukunftverein.de

Ansprechpartner bei Interesse und zur Klärung von Fragen ist Michael Schönstein:

MusikRaumAkustik – effektive und gesunde Probenarbeit durch Raumakustik und gute Raumluftqualität

Der Raum macht die Musik. Deshalb berät MusikRaumAkustik Ihren Verein kostenlos zu den drei Themenfeldern Raumakustik, Raumluft und Infektionsschutz. Erst ein akustisch gut ausgestatteter und gut belüfteter Probenraum ermöglicht eine motivierende und erfolgreiche musikalische Arbeit und ein konzentriertes und gesundes Musizieren.

Unser Team berät Sie kostenlos, macht vor Ort Messungen und zeigt Ihnen Möglichkeiten zur Verbesserung Ihrer Raumsituation auf, die Sie kostengünstig in Eigenregie umsetzen können.

Weitere Informationen zum Beratungsangebot “MusikRaumAkustik” sowie das Anmeldeformular finden Sie unter:
www.musikraumakustik.de

Ansprechpartnerin bei Interesse und zur Klärung von Fragen ist Dr. Saskia Meißner:

Ergreifen Sie die Chance und nutzen Sie die Beratungsangebote, um sich und Ihren Verein fit zu machen für die Zukunft.